Miet- und Nutzungsordnung für das Vereinsheim des TSV Sudheim
Das Vereinsheim ist für die Mitglieder des TSV Sudheim bestimmt.
Darüber hinaus können die Räumlichkeiten für Mannschafts- und Abteilungsfeiern des TSV Sudheim, für Familienfeiern und Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern oder Freunden des Vereins angemietet werden. An Sonntagen mit Fußballspielbetrieb ist die Vermietung nur in Ausnahmefällen möglich. Der Vorstand behält sich die Vergabe an gesetzlichen Feiertagen und Silvester vor.
Die Mieter müssen die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung den sportlichen Interessen des Vereins nicht widerspricht.
Mietbedingungen:
- Die Vermietung erfolgt durch den/die Beauftragte(n) des TSV Sudheim.
- Neben der Benutzungsgebühr ist eine Kaution von 50,- EUR zu hinterlegen.
- Das Vereinsheim kann erst am Tage der Anmietung übernommen werden und muss am Folgetag bis spätestens 10.00 Uhr gereinigt übergeben sein.
- Die Lautstärke der Feier darf die Nachbarn nicht beeinträchtigen.
- Die Räume werden von dem/der Beauftragten übergeben und übernommen. Der Mieter sorgt dafür, dass sie aufgeräumt und sauber wie übernommen auch wieder übergeben werden. Es wird erwartet, dass die Stühle hochgestellt, die Toilettenanlagen gereinigt und die Gläser und das Geschirr abgewaschen sind.
- Die Benutzung der Küche (Geschirr, Geräte) hat mit großer Sorgfalt zu erfolgen. Es erfolgt eine Inventarübergabe. Fehlende Gegenstände wie bspw. Besteck, Geschirr, Gläser usw. sowie entstandene Schäden sind vom Mieter zu ersetzen bzw. zu bezahlen.
- Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass nach Schluss der Veranstaltung die Lichter gelöscht sind und das Haus verschlossen wird. Er haftet bei grober Fahrlässigkeit.
- Der Mieter ist verpflichtet, Bier und antialkoholische Getränke über den TSV zu den jeweils gültigen Preisen zu beziehen.
- Die Benutzungsgebühr und die Kaution sind bei Schlüsselübergabe zu zahlen.
- Im gesamten Gebäude ist das “Rauchen” verboten. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Verbot eingehalten wird.
- Der angefallene Müll ist vom Vermieter mitzunehmen !!!
- Schadenhaftung:Für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Haus, den Außenanlagen und an der Einrichtung einschließlich der Musikanlage entstehen, haftet der Mieter.
>> Miet- und Nutzungsvertrag
Mietkosten pro Tag jeweils inkl. Küchennutzung und Heizung (Stand: 01.01.2015):
Mannschaften, Gruppen, Abteilungen des TSV Sudheim | |
---|---|
Mitglieder des Vereins und deren direkte Angehörige | 125,00 € |
Nichtmitglieder (ohne Rechtsanspruch auf Nutzung) | 150,00 € |
Nachmittagsveranstaltungen wie z. B. Trauerfeiern / max. 3 Stunden | 50,00 € |
Reinigung durch den/die Beauftragte(n) | 50,00 € |
TSV Sudheim
Bishäuser Weg 10
37154 Northeim